Neue Sanitäter und Lehrscheininhaber Schwimmen und Rettungsschwimmen sowie Rettungsschwimmer Gold
Nach der Badesaison beginnt üblicherweise die Ausbildungssaison in der Wasserwacht und so besuchten einige unserer Mitglieder verschiedene Lehrgänge auf Bezirks- und Kreisebene um sich weiterzubilden und Lehrscheine für Schwimmen und Rettungsschwimmen zu erwerben oder die Sanitätsgrundausbildung zu absolvieren.
Nach mehreren Wochen der intensiven Ausbildung und bestandenen Prüfungen haben nun
- Sabrina, Kristin und Peter die Sanitätsgrundausbildung erfolgreich absolviert,
- Petua und Enola die Befähigung zum „Ausbilder*in Schwimmen Stufe 2“ erlangt und
- Martin den Lehrschein „Ausbilder*in Rettungsschwimmen Stufe 2“ erhalten
- Peter hat als besondere sportliche Leistung erfolgreich den DRSA Gold erlangt.
und verstärken so unsere Mannschaft im Sanitätsdienst und im Lehrteam.
Die Sanitätsgrundausbildung geht dabei deutlich über die Inhalte des normalen Erste-Hilfe-Kurses hinaus und befähigt zur Teilnahme an Sanitätsdiensten bei Veranstaltungen wie dem Anna-Fest, Fränkische-Schweiz-Marathon oder auch Rock-im-Park, um nur einige typische Einsatzorte unserer Mannschaft zu benennen. Daneben ist sie auch Voraussetzung für weiterführende Ausbildungen innerhalb der Wasserwacht z.B. zum Wasserretter.
Als Ausbilder*innen Schwimmen Stufe 2 dürfen Petua und Enola nun somit nicht nur eigenverantwortlich Aus- und Fortbildungen sowie Trainings im Schwimmen und Schnorchelschwimmen durchführen oder Kurse zur Erlangung der Schwimmfähigkeit („Anfängerschwimmkurse“) leiten (was der Stufe 1 entspricht). Vielmehr dürfen sie nun auch Trainings zur Verbesserung der Schwimmtechnik und der schwimmerischen Leistungsfähigkeit sowie zur Vermittlung weiterer Schwimmtechniken durchführen und auch Aus- und Fortbildungen von Trainingsassistent*innen abhalten.
Als Ausbilder Rettungsschwimmen Stufe 2 darf Martin nun eigenverantwortlich Aus- und Fortbildungen sowie Trainings im Rettungsschwimmen und Schnorchelschwimmen wie auch Kurse zur Erlangung der Rettungsschwimmfähigkeit durchführen (die Befähigungen der Stufe 1). Zusätzlich darf er Aus- und Fortbildungen von Trainingsassistent*innen abhalten, Rettungsschwimmer im Wasserrettungsdienst ausbilden als auch den Kompetenznachweis Reanimation abnehmen.
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Gold geht sportlich weit über die Anforderungen des „Standard-Abzeichens“ DRSA Silber hinaus. In diesem Fall ist sogar eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.
Herzlichen Glückwunsch, Danke für Euer Engagement und viel Spaß bei den kommenden Ausbildungen und Einsätzen!